Corona-Krise: Eine erste finanzpolitische Einschätzung

Die Corona-Krise hat uns als Gesellschaft mit einer ungeahnten Wucht getroffen. Die volkswirtschaftliche Dimension ist noch kaum fassbar. Doch Finanzminister Ueli Maurer hat die Situation geschickt genutzt, ein Plädoyer auf eine restriktive Finanzpolitik zu halten, das ramponierte Image der Banken aufzupolieren und bis jetzt vor allem die «Kleinen» die Folgen der Krise zahlen zu lassen. Aber Schritt für Schritt:

Restriktive Finanzpolitik – ein Allerheilmittel?

Bundesrat Maurer betont landauf landab, nur dank der guten Finanzlage und der Schuldenbremse könne der Bund die Krise meistern. Fakt ist: Die Verschuldung des Bundes, insbesondere auch die Zinslast, sind ausserordentlich tief. Die Kassen sind voll. Mit den derzeitigen Negativzinsen könnte der Bund mit einer Verschuldung für Infrastrukturinvestitionen in den Klimaschutz sogar noch Geld verdienen. Fakt ist aber auch: Die Schuldenbremse hat in der Vergangenheit zu unnötigen Abbauvorhaben geführt. So wollte der Bundesrat vor drei Jahren wegen angeblicher Finanznot den Bundesanteil an den Prämienverbilligungen reduzieren. Wir konnten das verhindern. Zum Glück. Gerade jetzt ist zentral, dass ein möglichst grosser Anteil der Gesundheitskosten solidarisch über Steuern finanziert werden und nicht unsolidarisch über Kopfprämien. Hinzu kommt: Mit oder ohne Schuldenabbau in den letzten Jahren hätte der Bund in der aktuellen Krise handeln müssen.

Wirtschaftliche Hilfe von 42 Milliarden

Der Bund hat gehandelt – bemerkenswert schnell und bemerkenswert «grosszügig». Er beschloss ein Massnahmenpaket in der Höhe von über 40 Milliarden Franken (Stand Ende März). Darin enthalten ist eine Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, eine Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbstständige, die von der Schliessung direkt betroffen sind sowie Soforthilfe im Kultur- (280Mio) und Sportbereich (100Mio). Der grösste Posten, 20 Milliarden Franken, machen sogenannte Bürgschaften für Überbrückungskredite aus. Betroffene Unternehmen können bei ihren Banken vorläufig zinslose Kredite in der Höhe von maximal 10 Prozent ihres Umsatzes beantragen und der Bund bürgt dafür. Die Kosten fallen beim Bund also nur dann an, wenn das kreditnehmende Unternehmen Pleite geht und den Kredit nicht innert den fünf Jahren zurückzahlen kann. Der Bund leistet hier quasi eine Risikoversicherung, indem er den kreditgebenden Banken das Risiko von Kreditausfällen ihrer Geschäftskundinnen absichert. Es erstaunt nicht, dass die Banken dieses Paket so vorgeschlagen haben.

Verschuldung oder Konkurs? Die falsche Frage

Diese Überbrückungskredite mögen eine brauchbare Antwort auf Herausforderungen für grössere Unternehmen sein. Um die aktuelle «Krise der Kleinen» zu lösen, wie es meine Nationalratsfreundin Jacqueline Badran treffend sagt, taugen die Kredite nicht. Hunderttausende von Menschen, die mit viel Leidenschaft und privatem Geld ihren Traum vom eigenen Laden, dem eigenen Café oder Coiffeursalon aufgebaut haben, stehen vor dem Dilemma: Konkurs oder Verschuldung. Wenn sie nach der Krise wieder öffnen wollen, müssen sie jetzt Schulden aufnehmen, um die laufenden Fixkosten decken zu können. Zwar erhalten sie vom Bund in der Zeit des Lockdown eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall. Aber weder die Kurzarbeitsentschädigung von 3320.- pro Monat für Inhaberinnen noch die maximal 196 Franken pro Tag Erwerbsersatz für Selbstständige, die ihr Geschäft schliessen mussten, reichen aus. Fixkosten wie Geschäftsmiete, Versicherungen, Leasinggebühren sind damit null abgedeckt. Die Kleinen haben jetzt Ausfälle, die später nicht kompensiert werden können. Wir werden nach der Krise ja nicht zweimal hintereinander zum Coiffeur gehen, nur weil wir jetzt uns die Haare nicht schneiden lassen können. Und wir werden auch nicht im Restaurant gleich zwei Hauptgänge bestellen, weil wir jetzt immer zuhause essen. Was bedeutet es für einen Buchhändler oder eine Wirtin, einen Kredit in der Höhe von 10 Prozent des Umsatzes aufnehmen und diesen abstottern zu müssen? Viele können sich das schlicht nicht leisten, denn gerade bei Kleinunternehmen ist die Marge schon sehr tief. Viele wirtschafteten bereits vor der Krise immer mit knappem Geld und zu tiefen Löhnen. Und boten gleichzeitig mit ihren Läden, ihren Yogastudios, Beizen, Coiffeursalons etc. uns diese Annehmlichkeiten, die jetzt im Leben fehlen. Wir alle wollen, dass sie nach der Krise wieder ihre Türen öffnen können, ohne mit einem Schuldenberg dazustehen. Schulden bedeuten gleichzeitig, dass Investitionen über Jahre hinaus verunmöglicht werden. Denn die heutigen Schulden sind die fehlenden Investitionen von morgen. Mit negativen Folgen für die Gesamtwirtschaft.

Was tun?

Eine Massenverschuldung muss verhindert werden. Es gibt Möglichkeiten: Erstens müssen die Fixkosten von Kleinunternehmen reduziert werden. Einer der grössten Kostenpunkte ist die Geschäftsmiete. Die Vermieter*innen müssten verpflichtet werden, während der Krisenzeit auf ihre Miete zu verzichten. Das wäre nur gerecht, weil sie in den letzten Jahren in der Regel von überhöhten Renditen und starken Wertsteigerungen ihrer Immobilien profitiert haben. Zweitens braucht es à-fonds-perdu-Beiträge, die nach bestimmten Kriterien (z.B. maximale Umsatzhöhe) vergeben werden. Das würde «die Kleinen» erlauben, sich nicht verschulden zu müssen und nach dem Lockdown wieder einigermassen normal weitermachen zu können. Diese Beiträge müssten vom Bund finanziert werden. Denn er kann sich problemlos(er) verschulden. Einerseits verdient er aufgrund der Negativzinsen Geld, wenn er Schulden macht. Andererseits hat er die Möglichkeit, seine Einnahmen zu erhöhen, um damit laufende Ausgaben zu finanzieren oder Schulden abzubauen. Wie? Indem er «die Grossen» in die Verantwortung nimmt, welche in den letzten Jahren von Steuersenkungen profitiert haben. Er kann Steuern erhöhen oder gar neue Steuerarten einführen. Zum Beispiel eine Milliardärs-Abgabe auf Vermögen über 1 Milliarde Franken. Zum Beispiel, indem Dividenden 100 Prozent besteuert werden (wie das bei Löhnen der Fall ist). Oder indem er Steuerhinterziehung konsequenter verfolgt und Steuerschlupflöcher stopft. Der Bund soll den «Kleinen» aufhelfen, damit sie sicher auf den Beinen stehen können. Die Kreditlösung hingegen wirft sie für kurze Zeit in die Luft – nur damit viele von ihnen später hart auf den Boden prallen. Das darf nicht passieren.

Artikel erschienen in der PS-Zeitung vom 3. April 2020

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