Lohndumping wirksam verhindern – Ja zur Lohndumping-Initiative

1600 Franken für einen Monat Arbeit auf dem Bau? Lohndumping ist Alltag. Besonders im Bau machen spektakuläre Fälle immer wieder Schlagzeilen. Sie sind aber nur die Spitze des Eisbergs. Das Problem ist ausser Kontrolle. Es braucht deshalb ein Ja zur Lohndumping-Initiative am 28. Februar!

Wie die zahlreichen aufgedeckten Fälle zeigen, greifen die bestehenden Mittel zur Durchsetzung des Arbeitsrechts nicht oder nur ungenügend. Es ist ein Spiel auf Zeit, bei dem die kontrollierenden Behörden nicht nur immer zu spät sind, sondern auch die Sanktionen zu wenig konsequent durchsetzen können. Bis die fehlbaren Firmen mit den heutigen Instrumenten überprüft werden können, sind die Firmeninhaber über alle Berge oder haben längst den Konkurs angemeldet. Betrügerische Firmen gehen dabei immer ruchloser vor, um noch mehr Profit zu erwirtschaften: Stundenlöhne von zehn Franken sind Realität, Arbeitsverträge werden gefälscht und bereits ausbezahlte Löhne wieder in bar zurückgefordert.

Dieser Betrug schadet allen: Den Arbeitnehmenden, die um ihren Lohn und um anständige Arbeitsbedingungen betrogen werden. Allen Angestellten in den betroffenen Branchen, deren Löhne unter Druck geraten. Und nicht zuletzt den anständigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die sich an das Gesetz halten. Sie können mit den Dumping-Offerten nicht mithalten und verlieren Aufträge. So vernichtet Lohndumping Arbeits- und Ausbildungsplätze bei rechtschaffenen Unternehmen.

Um das zu verhindern und Lohndumping zu stoppen, fordert eine breite Koalition von Arbeitgebern, Arbeitgeberinnen, Paritätischen Kommissionen, Parteien (unter anderem SP) und Gewerkschaften griffigere Mittel gegen Lohndumping. Die kantonale Lohndumping-Initiative ermöglicht dem Kanton bei begründetem Verdacht, die Arbeiten einer fehlbaren Firma einzustellen, bis die Zahlung der gesetzlichen Löhne sichergestellt ist oder zweifelsfrei belegt werden kann, dass korrekte Löhne bezahlt wurden. Die Sperre betrifft ausschliesslich die Arbeiten des Risikobetriebs. Der Rest der Baustelle arbeitet weiter. Ein ähnliches Gesetz besteht seit 2014 im Kanton Baselland. Eine klare Mehrheit des dortigen bürgerlichen Kantonsrats war sich einig, dass dem Lohndumping nur so ein Riegel vorgeschoben werden kann. Das ist auch in Zürich dringend notwendig.

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