Replik auf die Kritik auf unseren offenen Brief zur Rentenreform 2020

Lieber Franz-Dominik

Die Anspannung heute im Rat war gross… nun liegt das Ergebnis vor: Beide Räte haben dem Vorschlag der Einigungskonferenz zur Altersvorsorge 2020 zugestimmt.

Du hast uns in deiner Kritik an unserem offenen Brief vorgeworfen, dass wir uns verrechnet hätten und unsere Fakten nicht stimmen würden. Dabei hast du insbesondere die Aussage als faktenwidrig bezeichnet, dass Frauen mit der Altersreform bei einer Frühpensionierung bevorzugt würden.

Hier eine kurze Replik auf deine Kritik:

  • Wir hätten eine Bestimmung übersehen, die den Frühpensionierten für jedes Jahr Vorbezug eine Beitragslücke beschert: Das ist überholt; Da trotz Vorbezug der Rente die Beitragspflicht an die AHV weiterhin besteht, entfällt die Kürzung durch die Beitragslücke mit Erreichen des Rentenalters 65.
  • „In allen drei Jahren (Vorbezug mit 62, 63, 64) führt das dazu, dass neu Frauen trotz einer Erhöhung der Rente um 70 Franken weniger Rente als bisher beziehen.“ : Die Kompensation bei einer Frühpensionierung durch den Rentenzuschlag von 70 Franken wirkt insbesondere bei tiefen Renten. Konkret bedeutet dies, dass die Einbusse durch den Vorbezug bis zu einer Rente von 1700 Franken durch den Rentenzuschlag ausgeglichen wird.
  • Weiter schreibst du, dass „die Frauen trotz einer Rentenerhöhung um 70 Franken weniger Rente erhalten werden, als wenn es gar keine Reform gegeben hätte“: „Die Frauen“ gibt es nicht (wir haben in unserem offenen Brief auch versäumt, mehr zu differenzieren). Fakt ist aber, dass aktuell 40% der Frauen keine Pensionskasse haben. Der Rentenzuschlag kommt also insbesondere auch jenen zugute, die keine 2. Säule haben. Zusätzlich wird dank neuen Berechnungen des versicherten Lohns die Benachteiligung der Teilzeitarbeit eingedämmt. So werden die Löhne zwischen 21’150 und 55’000 Franken von besseren Renten in der 2. Säule profitieren. Zwei Drittel der in dieser Lohnkategorie versicherten Personen sind Frauen. Kommt hinzu, dass für Ü45 (also auch für Frauen über 45 mit PK) eine Besitzstandgarantie gilt.

Ich bin absolut einverstanden mit dir, dass die Frauen (hier: alle, weil für alle das Rentenalter erhöht wird) mit der Rentenaltererhöhung bei der Altersreform 2020 über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Das ist nicht schönzureden und zeigt einmal mehr, wie ungleich nach wie vor die Machtverhältnisse verteilt sind.

Nichtsdestotrotz bin ich, nach vielen Gesprächen mit Feminist_innen, nach Diskussionen mit unserer SGK-Deputation im National- und Ständerat (v.a. Barbara Gysi, Silvia Schenker, Marina Carobbio, Paul Rechsteiner…), nach der Lektüre von unzähligen Informationen und Meinungstexten zum Schluss gekommen: Ein Ja zur Vorlage ist der richtige Weg. Mit deiner ablehnenden Haltung spielst du die historische Tragweite der generellen AHV-Rentenerhöhung herunter, für die seit Jahrzehnten gekämpft wird. Ihr gegenüber stehen die Pläne der Rechten, bei einer Niederlage der Vorlage das Rentenalter 67 einzuführen, die AHV weiter zu diskreditieren und eine solidarische Altersvorsorge (AHV) zugunsten der privaten und individuellen Fürsorgemodelle (2. und 3. Säule) abzubauen. Und das, da sind wir uns wohl einig, wäre definitiv der falsche Weg.

 

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