Überwachungsgesetz: Nein zur Zweiklassen-Gesellschaft

Die Tage werden länger und kälter, es wird Herbst. In der Sozialpolitik jedoch hat schon lange der Winter Einzug gehalten. Aktuellstes Beispiel für die soziale Kälte ist das Überwachungsgesetz, über das wir am 25. November abstimmen werden.

Zu Beginn stand ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2016. Die Schweiz wurde gerügt, für die Überwachung von Versicherten keine ausreichende gesetzliche Grundlage zu haben. Daraufhin peitschte die Versicherungslobby zusammen mit ihren Unterstützerinnen und Unterstützer im Parlament ein Gesetz durch, das es mit den Grundrechten nicht so genau nimmt.

Worum geht es?

Versicherungen sollen private Detektive beauftragen können, ohne richterliches Ok Versicherte filmen und fotografieren zu dürfen. Für die Standortbestimmung sind sogar GPS-Tracker oder Drohnen erlaubt, wenn ein Gericht dies genehmigt. Das Absurde: Ausgerechnet diejenigen mit dem grössten Eigeninteresse an einer Überwachung – die Versicherungen – sind befugt, eine Observation anzuordnen. Das mulmige Bauchgefühl einer Angestellten soll reichen, damit private Spione ins Wohnzimmer spähen dürfen. Denn Überwachungen sind nicht nur im öffentlichen Raum erlaubt, sondern auch auf den Balkon oder in die Küche, wenn die Beobachtung von einem allgemein zugänglichen Ort aus stattfindet. Es wird in Zukunft einfacher, Versicherte zu beschatten als potentielle Terrorist*innen. Das ist unverhältnismässig. Wir alle sind von diesem Gesetz betroffen. Neben der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung oder den Ergänzungsleistungen fallen auch die Krankenversicherungen darunter.

Scheinwerfer auf die kleinen Fische

Das Überwachungsgesetz reiht sich ein in eine Kaskade von Vorlagen, mit denen die Schraube für Menschen mit wenig Geld immer enger angezogen wird. Ob Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen, in der Sozialhilfe oder das Überwachungsgesetz: Der Alltag wird für diejenigen, die wenig haben, noch mühseliger. Ganz anders sieht das Leben für Menschen aus, die oben sind. Sie haben nichts zu befürchten. Man stelle sich mal vor, ein Detektiv würde bei einer Villenbesitzerin Fotos von ihren Kunstgemälden an der Wohnzimmerwand machen, um herauszufinden, ob sie alle Bilder bei den Steuern angegeben hat oder nicht. Der Aufschrei wäre gross, dass der Staat doch bitte den Bürgerinnen und Bürgern vertrauen soll!

Vor einigen Monaten lieferte der Tagesanzeiger ein Lehrstück darin, wie unterschiedlich privilegierte und weniger privilegierte Menschen behandelt werden. Jährlich werden Milliarden an Steuern hinterzogen (und Steuern können vor allem die hinterziehen, die wirklich reich sind). Doch die Nachricht, dass Steuerkommissäre Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe aufgedeckt haben, was zu 1.5 Milliarden Mehreinnahmen geführt hat, war der Zürcher Zeitung eine Randnotiz wert. Auf der gegenüberliegenden Seite hingegen skandalisierte die Zeitung in grossen Buchstaben „IV-Betrug“. Der Artikel handelte davon, dass durch Überwachung bei der Invalidenversicherung 12 Millionen Franken eingespart werden konnte. Während mit jedem Betrugsfall in einer Versicherung eine Diskussion über unsere Sozialwerke entbrennt, fehlen die empörenden Geschichten über millionenschwere Steuerhinterziehung. Das hat zur Folge, dass die Scheinwerfer auf die kleinen Fische gerichtet bleiben. Menschen, die Leistungen erhalten, werden unter Generalverdacht gestellt. Dass nur ein kleiner Teil unrechtmässig Gelder bezieht, wird zur Nebensache. So wird eine Stimmung geschaffen, in der Leistungsbezug zu etwas wird, wofür man sich schämen und rechtfertigen muss. Das ist wenig hilfreich für die berufliche und soziale Integration. Und es führt zu einer sozialen Spaltung, die unser aller Zusammenleben negativ prägt.

Grundrechte für alle

Missbrauchsfälle sind immer inakzeptabel, weil sie den Solidaritätsgedanken von unseren Sozialwerken und unserem Steuersystem untergraben. Doch bei Verdacht soll die Polizei ermitteln. Sie hat das Gewaltmonopol und das nötige Wissen, um zu ermitteln. Private Detektive haben hier nichts zu suchen.

Rechtsstaatliche Grundsätze wie das Prinzip der Verhältnismässigkeit und der Schutz der Privatsphäre werden für ein paar Millionen Franken im Jahr preisgegeben. Das Überwachungsgesetz ist ein direkter Angriff auf die Grundrechte von uns allen. Doch diese sind nichts wert, wenn sie nicht für alle gelten. Ausnahmslos alle. Auch für die mit wenig Geld und Macht.

 

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